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Kreisverband Nordhausen der Kleingärtner e. V.
Service

Wie komme ich zu einem Garten?

Vom ersten Interesse bis zum unterschriebenen Pachtvertrag — die Schritte, und wer bei welchem zuständig ist.

Illustration einer frei gewordenen Parzelle: die Pforte steht offen, im umgegrabenen Beet steckt ein Spaten, das Schild ist noch unbeschriftet — eine Katze hat schon Platz genommen

Ein Kleingarten wird nicht gekauft, sondern gepachtet. Das macht den Ablauf etwas anders, als man es vom Wohnungs- oder Grundstücksmarkt kennt — und es erklärt die beiden Beträge, die dabei vorkommen und regelmäßig verwechselt werden.

Pacht und Ablöse sind zwei verschiedene Dinge

Pacht Ablöse
Wofür die Nutzung des Bodens was auf der Parzelle steht: Laube, Bäume, Sträucher, Zaun, Gerätehaus
An wen laufend an den Verein einmalig an den Vorpächter
Wie oft jährlich, solange das Pachtverhältnis besteht einmal bei der Übernahme
Höhe gesetzlich begrenzt (siehe Kosten) ergibt sich aus dem Wert des Bestands

Wer „was kostet der Garten?" fragt, meint meist die Ablöse. Wer den Garten langfristig hält, zahlt vor allem Pacht und Umlagen. Beide Seiten stehen mit allem, was dazugehört, auf der Seite Was kostet ein Kleingarten?.

Die Schritte

1. Einen freien Garten finden

Die Gartenbörse führt die freien Parzellen aller Mitgliedsvereine zusammen — mit Größe, Zustand der Laube, Ablösevorstellung und dem Datum der letzten Meldung. Filter, Suche und Karte helfen bei der Auswahl nach Lage.

2. Den Verein ansprechen

Zuständig ist der Verein, in dem die Parzelle liegt — nicht der Kreisverband. Jedes Angebot in der Gartenbörse nennt dafür einen direkten Kontakt; die Vereinsübersicht führt zusätzlich alle Mitgliedsvereine mit ihren Ansprechpartnern.

Bei diesem Schritt gehört die Besichtigung dazu. Eine Parzelle ist kein Katalogartikel: Bodenzustand, Baumbestand und der Zustand der Laube entscheiden maßgeblich über die Ablöse und über die Arbeit der ersten Saison.

3. Mitglied im Verein werden

Ein Kleingarten und die Mitgliedschaft im Verein hängen zusammen — für die Aufnahme gibt es ein eigenes Formular. Es steht in der Dokumentenübersicht unter „Mitgliedschaft & Pacht": Aufnahmeantrag Kleingartenverein.

4. Den Wert des Bestands ermitteln

Was auf der Parzelle steht, wird bewertet — das ergibt die Ablöse. Auch dafür liegen die Unterlagen bereit: der Antrag auf Wertermittlung und die Verzichtserklärung, mit der der bisherige Pächter seine Ansprüche aufgibt. Beide stehen in der Dokumentenübersicht unter „Mitgliedschaft & Pacht".

5. Den Pachtvertrag abschließen

Der Kreisverband stellt einen Muster-Pachtvertrag bereit; er steht unter Kleingartenrecht zum Herunterladen. Was der Vertrag regeln darf und was nicht, gibt das Bundeskleingartengesetz vor — nachzulesen unter Kleingartenrecht.

Mit dem Vertrag gelten auch die Rahmenkleingartenordnung Thüringen und die Ordnung des jeweiligen Vereins: Bebauung, Bepflanzung, Heckenhöhen, Gemeinschaftsarbeit. Diese Regeln sind kein Kleingedrucktes, sondern der häufigste Anlass für Rückfragen im laufenden Pachtverhältnis.

6. Die Laube versichern

Für die Laube besteht ein Versicherungsangebot über den Verband. Antrag, Merkblatt und im Schadensfall die Schadenanzeige stehen unter Versicherung.

Was der Verein verbindlich nennt

Vier Punkte nennt am Ende immer der zuständige Verein: ob es eine Warteliste gibt, ob eine Aufnahmegebühr anfällt, wie hoch Beitrag und Pacht ausfallen und in welcher Reihenfolge Aufnahme, Wertermittlung und Vertragsabschluss dort bearbeitet werden.

Die Gartenbörse und die Vereinsübersicht nennen den richtigen Ansprechpartner; für Sonderfälle hilft die Geschäftsstelle beim Einordnen, welcher Weg im konkreten Fall der richtige ist.