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Kreisverband Nordhausen der Kleingärtner e. V.
Service

Was kostet ein Kleingarten?

Welche Posten überhaupt anfallen — einmalig bei der Übernahme, jährlich im laufenden Betrieb, und wer sie jeweils festlegt.

Illustration eines Geräteschuppens; Spaten, Harke, Hacke und Besen lehnen exakt nach Größe sortiert an der Wand, in der Schubkarre schläft ein Igel

Die verlässlichste Antwort auf diese Frage ist zweiteilig: welche Posten es gibt — das steht vollständig unten — und wie sie zustande kommen.

Die konkreten Sätze unterscheiden sich zwischen den Vereinen. Deshalb nennt die Seite die Posten vollständig, erklärt aber vor allem, wer sie festlegt und wovon sie abhängen.

Einmalig bei der Übernahme

Posten Wer legt ihn fest Höhe
Ablöse für Laube, Bäume, Sträucher und Zaun ergibt sich aus der Wertermittlung, gezahlt an den Vorpächter sehr unterschiedlich — siehe unten
Aufnahmegebühr in den Verein der Verein falls vorgesehen, vereinsabhängig
Kaution oder Vorauszahlung, falls der Verein eine erhebt der Verein falls vorgesehen, vereinsabhängig

Was sich zur Ablöse verlässlich sagen lässt

den konkreten Garten festlegen. Die Ablöse ist ein individuell ermittelter Ausgleichsbetrag für übernommene Bestandteile des Gartens. Sie wird in jedem Übernahmefall gesondert festgelegt und kann deshalb nicht als pauschaler Standardbetrag angegeben werden.

Verbindlich ist immer nur der Betrag, den der zuständige Verein für den konkreten Fall bestätigt.

Jährlich, solange der Garten gepachtet ist

Posten Wer legt ihn fest Höhe
Pacht je Quadratmeter der Verein, im gesetzlichen Rahmen je Verein unterschiedlich
Mitgliedsbeitrag im örtlichen Verein der Verein je Verein unterschiedlich
Laubenversicherung (Sturm, Hagel, Feuer, Einbruch) Versicherer, Rahmenvertrag über den Verband abhängig von Tarif und Umfang
Unfallversicherung für Gartenarbeit und Gemeinschaftsarbeit Rahmenvertrag über den Verband abhängig vom geltenden Vertrag
Umlagen für Wasser, Strom und Wegepflege der Verein, je nach Anlage abhängig von Anlage und Verbrauch
Grünabfall-Entsorgung der Verein; Container sind beim Verband beantragbar abhängig vom örtlichen Verfahren

Die Unterlagen zu den Versicherungen stehen bereits vollständig bereit — Anträge, Merkblätter und die Schadenanzeige — unter Versicherung.

Ob ein Verein Aufnahmegebühr oder Kaution erhebt und in welcher Höhe, erfahren Sie daher nur direkt beim zuständigen Verein oder über die Geschäftsstelle.

Die Pacht ist gesetzlich begrenzt

Das Bundeskleingartengesetz lässt die Pachthöhe nicht frei: Sie darf höchstens das Vierfache der ortsüblichen Pacht im erwerbsmäßigen Obst- und Gemüseanbau betragen (§ 5 Abs. 1 BKleingG). Praktisch bedeutet das, dass die Pacht für die Fläche eines Kleingartens deutlich unter jeder vergleichbaren Grundstücksmiete liegt. Das Gesetz steht vollständig unter Kleingartenrecht.

Nicht in Geld, aber verpflichtend

Gemeinschaftsarbeit. In den meisten Anlagen ist eine bestimmte Anzahl von Arbeitsstunden im Jahr zu leisten — Wegepflege, Hecken, Gemeinschaftsflächen. Wer sie nicht leistet, zahlt in der Regel einen Ausgleich. Wie viele Stunden es sind, regeln die Rahmenkleingartenordnung Thüringen und die Ordnung des jeweiligen Vereins; beide sind unter Kleingartenrecht bzw. beim Verein einzusehen.

Bewirtschaftungspflicht. Ein Kleingarten muss kleingärtnerisch genutzt werden — ein reiner Erholungsgarten ohne Anbau erfüllt die Voraussetzungen des Bundeskleingartengesetzes nicht. Das ist kein Kostenposten, aber der Punkt, an dem sich die Erwartung am häufigsten von der Rechtslage unterscheidet.

Was Mitgliedsvereine gegenüber dem Kreisverband tragen

Diese Posten regelt nicht der Pachtvertrag des einzelnen Gartennutzers, sondern das Verhältnis des Mitgliedsvereins zum Kreisverband. Die Satzung des Kreisverbandes nennt dafür Mitgliedsbeiträge und mögliche Umlagen des Mitgliedsvereins gegenüber dem Verband; ihre Höhe beschließt die Mitgliederversammlung des Kreisverbandes.

Davon zu trennen sind die Versicherungen, die der Verein für seine Arbeit nutzen kann, etwa Vereinshaftpflicht und Vermögensschaden-Haftpflicht für den Vorstand. Die Merkblätter dazu stehen unter Versicherung; Fördermittel und zinslose Darlehen für Vorhaben in der Anlage in der Dokumentenübersicht unter „Förderung & Anträge".

Eine verbindliche Auskunft

Für die konkreten Sätze Ihres Wunschvereins fragen Sie am besten direkt dort — die Kontakte stehen in der Vereinsübersicht. Für allgemeine Fragen hilft die Geschäftsstelle weiter.